Die passende Universität für dein Auslandssemester:
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Studieren an der University of Liverpool

Die erstklassige University of Liverpool macht das Auslandssemester zum Erlebnis: auf dem Campus und in der lebhaften City.
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Visum

Benötigst du für dein Auslandsstudium an der University of Liverpool in England ein Visum? Hier erfährst du mehr zu den Visums- und Einreisebestimmungen für internationale Studierende in England.

Auch EU-Bürger*innen benötigen ab 01.01.2021 einen gültigen Reisepass zur Einreise in das Vereinigte Königreich!

Auch EU-Bürger*innen benötigen nach Ende der Brexit-Übergangsphase (ab 01.01.2021) für ein Auslandsstudium an Hochschulen in Großbritannien ein Studierendenvisum. Der Typ hängt von der Art und Dauer des Studienvorhabens und dem eigenen Alter ab.

- ab 16 Jahre, Aufenthalte bis 6 Monate (z.B. Auslandssemester): Short-Term Student (STS) Route
- ab 16 Jahre, Aufenthalte bis 11 Monate (nur Englisch-Sprachstudium): Short-Term Student (STS) Route
- unter 16 Jahre Aufenthalt bis 6 Monate: Short-Term Student (child) Route 
- ab 16 Jahre, Studien-Aufenthalte ab 6 Monaten (z.B. ganze Abschlüsse): Long-Term Student Route. EU-Bürger, die bereits vor dem 31.12.2020 in Großbritannien einen Studienaufenthalt über 6 Monaten Länge aufgenommen haben, müssen bis zum 30.06.2021 'pre-settled' oder 'settled' Status via EU Settlement Scheme beantragen.

Offizielle Webseite: https://www.gov.uk/study-visit-visa/apply 

Nicht-EU-Bürger*innen benötigen für ein Studium in Großbritannien ebenfalls ein Visum (ehem. Tier 4).

Hier kannst du prüfen, ob und welches Visum du benötigst: https://www.gov.uk/study-uk-student-visa.

Achtung: Visumspflichtige Studierende beachten unbedingt, dass offiziell anerkannte Sprachnachweise (diese können eventuell vom für das Studienprogramm benötigten Sprachnachweis abweichen), z.B. ein IELTS, auch noch beim Visumsantrag gültig sein müssen und nicht nur für die Bewerbung an der Hochschule.  

Arbeiten während des Studiums

Bis zum Brexit gilt auch für das Vereinigte Königreich: EU-Bürger*innen können ohne weitere Genehmigung in allen EU-Mitgliedstaaten arbeiten, sofern sie nicht von Übergangsregelungen betroffen sind (neue EU-Länder; siehe Wikipedia).

Für Nicht-EU-Bürger*innen gelten abweichende Regeln, die du bitte selbstständig recherchierst.