Studienbeihilfe für Studierende aus Österreich
Förderungsmöglichkeiten für ein Auslandsstudium für Studierende aus Österreich
Förderungsmöglichkeiten für ein Auslandsstudium für Studierende aus Österreich
Studierende aus Österreich
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Beziehen Sie Studienbeihilfe
Wenn Sie während Ihres Auslandsaufenthaltes als ordentlicher Student im Inland Studienbeihilfe beziehen, haben Sie Anspruch auf eine Beihilfe für ein Auslandsstudium für maximal 20 Monate (Akademien maximal 12 Monate).
Wie können Sie eine Förderung erhalten?
Anspruch auf Studienbeihilfe haben österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie „gleichgestellte Ausländer und Staatenlose“ (§ 4 StudFG).
Studienbeihilfenbezieher/innen haben für höchstens zwanzig Monate Anspruch auf Gewährung einer Beihilfe für ein Auslandsstudium, wenn:
- die ausländische Studienzeit in das österreichische Studium einrechenbar ist und bereits eine Diplomprüfung (Staatsprüfung) oder ein Rigorosum abgelegt wurde
- oder – falls keine derartige Prüfung vorgesehen – sich in einem höheren als dem zweiten einrechenbaren Semester befinden.
Der Antrag ist längstens drei Monate nach Ende des Auslandsstudiums bei der Studienbeihilfenbehörde (zuständige Stipendienstelle) zu stellen. Mit dem Reisekostenzuschuss werden die im Zusammenhang mit einem Auslandsstudium notwendigen Reisekosten abgedeckt. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich, die Auszahlung erfolgt gemeinsam mit der ersten Rate der Beihilfe für das Auslandsstudium. Weitere Informationen dazu finden Sie auch noch beim Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung von Österreich.
Die Förderung: Auslandsbeihilfe & Reisekostenzuschuss
Spalte 1:
Die Auslandsbeihilfe gemäß Spalte I gebührt diese Förderung für alle Studierenden, die nicht unter Spalte 2 erfasst sind. Die Höhe der Beihilfe für die nicht extra ausgewiesenen Staaten beträgt € 73,- pro Monat.
Spalte 2:
Die Beihilfe für ein Auslandsstudium gemäß Spalte II gebührt für folgende Studierenden:
a) Selbsterhalterinnen und Selbsterhalter,
b) Vollwaisen,
c) verheiratete / in eingetragener Partnerschaft lebende Studierende und
d) Studierende mit Kind bzw. Kindern.
Die Höhe der Beihilfe für die nicht extra ausgewiesenen Staaten beträgt € 146,-pro Monat
Spalte 3:
Hier erfahren Sie die Höhe des Reisekostenzuschusses.
Quelle: www.stipendium.at/studienfoerderung/beihilfe-ausland/auslandsbeihilfe/hoehe-der-beihilfe
Höhe der monatlichen Auslandsbeihilfe und des Reisekostenzuschusses
Länder | Spalte 1 | Spalte 2 | Reisekostenzuschuss |
Argentinien | 196,– | 269,– | 581,– |
Australien | 247,– | 385,– | 1.029,– |
Großbritannien | 276,– | 429,– | 161,– |
Kanada | 211,– | 356,– | 529,– |
Korea | 182,– | 254,– | 581,– |
Neuseeland | 247,– | 385,– | 1.129,– |
Schweiz | 240,– | 371,– | 131,– |
Singapur | 240,– | 312,– | 581,– |
Spanien | 87,– | 174,– | 207,– |
Thailand | 73,– | 146,– | 510,– |
Türkei | 182,– | 254,– | 162,– |
USA | 327,– | 487,– | 460,– |
Vereinigte Arabische Emirate | 116,– | 189,– | 581,– |
Vietnam | 73,– | 146,– | 620,– |
Volksrepublik China | 305,– | 378,– | 749,– |
andere Staaten in Europa | 73,– | 146,– | 146,– |
andere Staaten außerhalb Europas | 73,– | 146,– | 581,– |
Adressen der Studienbeihilfenbehörde
Studienbeihilfenbehörde
Gudrunstraße 179, 1100 Wien
Tel. 01 / 601 73-0
Fax 01 / 601 73-200
www.stipendium.at
E-Mail über Kontaktformular
Stipendienstelle Wien, Gudrunstraße 179a, 1100 Wien
Tel. 01 / 601 73-0, Fax 01 / 601 73-200
Stipendienstelle Graz, Metahofgasse 30, 8020 Graz
Tel. 0316 / 81 33 88-0, Fax 0316 / 81 33 88-6 20
Stipendienstelle Innsbruck, Andreas Hofer Straße 46, 6020 Innsbruck
Tel. 0512 / 57 33 70, Fax 0512 / 57 33 70-5 16
Stipendienstelle Salzburg, Franz-Josef-Straße 22, 5020 Salzburg
Tel. 0662 / 84 24 39, Fax 0662 / 84 24 39-4 30
Stipendienstelle Linz, Ferihumerstraße 15, 4040 Linz
Tel. 0732 / 66 40 31, Fax 0732 / 66 40 31-3 10
Stipendienstelle Klagenfurt, Nautilusweg 11, 9020 Klagenfurt
Tel. 0463 / 51 46 97, Fax 0463 / 51 46 97-7 19