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Master of Laws (LL.M.)

Master of Laws (LL.M.)

Das wohl populärste Programm für ein Auslandsstudium für Studierende der Rechtswissenschaft ist ein Master of Laws (LL.M.). Nach einem ersten Grundlagenstudium auch noch den Master anzuschließen, ist für die meisten Studierenden die logische Folge. Shahrzad Azimian schrieb sich nach dem ersten Staatsexamen über IEC an der La Trobe University in Melbourne, Australien, für den Master of Laws ein. Der internationale Abschluss war der Jurastudentin wichtig: „Damit wird der spätere Berufseinstig einfacher“, hofft sie.

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Mit einem LL.M. haben die Absolvent*innen bessere Jobaussichten und können ein höheres Gehalt erwarten. Unterschiedliche Studien zeigen, dass sich in der Regel spätestens nach zwei oder drei Jahren der Berufstätigkeit die Investition in einen LL.M. wieder ausgezahlt hat. Die meisten Masterprogramme dauern ein bis zwei Jahre.

Der Titel LL.M. ist eine lateinische Bezeichnung, steht für „Legum Magister“ und bedeutet: der Meister oder die Meisterin der Rechte. In Deutschland schließt man das Studium als Student*in der Rechtswissenschaften in der Regel mit der ersten juristischen Prüfung ab. Im angloamerikanischen Rechtsystem erlangt man jedoch zuerst einen LL.B., Bachelor of Laws, der den Weg zum praktischen Teil der juristischen Ausbildung ebnet. In Deutschland soll die juristische Ausbildung trotz des Bologna-Prozesses nicht vollständig auf Bachelor- und Masterabschlüsse umgestellt werden. Daher benötigen angehende Jurist*innen weiterhin die erste und zweite juristische Prüfung, um später als Volljurist*in arbeiten zu können.

Glückwunsch dem, der es geschafft hat: Der Erfolg spiegelt sich im Titel wider, der dem Namen nachgestellt ist. Der Titel kann auch auf spezielle Inhalte des jeweiligen Programms hinweisen. Neben dem klassischen LL.M. Titel können weiterhin aufgeführt werden: M.C.L. (Master of Comparative Law), LL.M. Eur (Master of Laws, in Law of the European Union) oder MJur (Master Juris). Diese Bezeichnungen unterscheiden lediglich den Inhalt des Masters und sind keine Wertung des Titels.

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Entscheidungsfaktoren für einen LL.M.

Durch die Globalisierung steigt die Nachfrage an hochqualifizierten Jurist*innen, die Erfahrungen und fachliche Kenntnisse sowohl im deutschen Rechtssystem als auch im System des Gewohnheitsrechts haben. Deshalb wird ein LL.M. Studium an einer ausländischen Universität in der Regel als eine Investition in die persönliche Karriere gesehen. Das Einstellungsgehalt bei Wirtschaftskanzleien für Bewerber*innen mit einem LL.M. Titel liegt deutlich höher als ohne diese zusätzliche Qualifikation. Der Unterschied liegt etwa bei 10.000 Euro brutto pro Jahr. Die Mehrausgaben für das LL.M. Studium im Ausland können so häufig schon im ersten Arbeitsjahr wieder re-­finanziert werden. Die Investition rechnet sich dann meist schon ab dem zweiten Arbeitsjahr.

Schon während des Studiums in Deutschland können sich angehende Jurist*innen durch die Wahl von Schwerpunkten mit internationalen Bezügen des Rechts beschäftigen. Ein Masterstudium im Ausland kann diese grundlegenden Kenntnisse vertiefen und dabei die Persönlichkeit der Absolvent*innen stark beeinflussen. Durch den Abschluss eines LL.M. Programms im Ausland stellen ­Absolvent*innen neben ihren juristischen Fähigkeiten auch ihre sprachlichen und interkulturellen Begabungen, Mobilität, Anpassungsfähigkeit, Teamgeist und Selbständigkeit unter Beweis. Diese Fähigkeiten spielen eine wichtige Rolle bei einer Einstellung. Durch einen Studienabschluss im Ausland ist leicht zu erkennen, wer team- und anpassungsfähig ist. Daher bietet ein LL.M.-Programm im Ausland die ideale Chance für angehende Jurist*innen, den Lebenslauf mit Kenntnissen eines anderen Rechtssystems und wertvollen Erfahrungen im Ausland zu bereichern.

Ein LL.M. eignet sich am besten für Studierende, die eine Karriere in Auslandsabteilungen von global ­operierenden Unternehmen sowie in Anwaltssozietäten mit internationalem Klientel planen. Studienaufenthalte im Ausland und das dort erworbene Wissen zählen als notwendige Zusatzqualifikation bei solchen Tätigkeiten. Das erlangte Wissen kann so in Deutschland auch praktisch genutzt werden. Der Wert eines im Ausland erbrachten LL.M.-Titels wird sowohl auf dem Arbeitsmarkt als auch in akademischen Kreisen dadurch gemessen, welchen ­Inhalt das LL.M.-Studium hatte. Deshalb ist es wichtig, Kenntnisse in Rechtssystemen zu erlangen, wo internationale Sozietäten tätig sind. Um den Erwartungen des zukünftigen Arbeitgebers gerecht werden zu können, kommen vor allem Länder wie Australien, Neuseeland, Großbritannien oder die USA in Betracht. Das Rechtssystem in diesen englischsprachigen Ländern unterscheidet, sich grundlegend vom Deutschen dadurch, dass das Recht auf dem Common Law System basiert, das ursprünglich in England entwickelt wurde. Im Common Law System konzentriert sich das Studium auf das Finden pragmatischer Lösungen auf der Grundlage von Präzedenzfällen (Case Law).

Aufgrund der unterschiedlichen Rechtssysteme und der sehr unterschiedlichen Ausbildungssysteme angelsächsischer Länder im Bereich der Rechtswissenschaft, lassen sich die Fakultäten nur sehr schwer vergleichen. Sowohl in Amerika als auch in Europa oder Ozeanien gibt es ausgezeichnete Law Schools. Deshalb sollte man sich bei der Wahl der Universität an den eigenen Zukunftsplänen orientieren und schauen, welches Institut entsprechende ­Spezialisierungen anbietet.

Studierende, die eine Karriere im Ausland planen, ­können mit einem LL.M. einen tiefgründigen Einstieg in das ausländische Rechtsystem erlangen. Durch den Abschluss eines LL.M. werden zwar die Absolvent*innen nicht automatisch als Rechtsanwalt in dem jeweiligen Land zugelassen, können jedoch das notwendige Wissen des ausländischen Rechts erlangen und sich auf die Zulassung vorbereiten. Die Zulassungsvoraussetzungen sind sehr unterschiedlich. In den USA ist es das Bar Exam, in Großbritannien muss man nach dem Studium ein Jahr lang einen Legal Paractive Course absolvieren.

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