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Bachelor of Laws (LL.B.) Law & LL.M.

Nach dem Abitur ins Ausland

Bachelor of Laws (LL.B.)

Ein Bachelor of Laws (LL.B.) dauert im englischsprachigen Ausland in der Regel drei Jahre, ist ein erster berufsqualifizierende Universitätsabschluss und befähigt zum Masterstudium. Zulassungsvoraussetzung ist eine Hochschulreife sowie ein Sprachnachweis.

Um als Jurist*in in Deutschland arbeiten zu können, muss man das zweite Staatsexamen abschließen. Neuerdings bieten auch einige deutsche Hochschulen zusätzlich zum herkömmlichen deutschen Jurastudium Bachelorabschlüsse im Bereich der Rechtswissenschaften an, wie zum Beispiel im Wirtschaftsrecht (Business Law). Damit erwirbt man den Titel Bachelor of Laws (LL.B). Neben dem ersten Staatsexamen ist der LL.B. ebenfalls ausreichend für die Qualifikation zu einem LL.M. Studium, befähigt allerdings nicht dazu, in Deutschland als Jurist*in zu arbeiten.

Daher eignet sich ein komplettes LL.B. Studium nur für diejenigen, die eine juristische Karriere im Ausland ­planen. Nach dem Abschluss eines LL.B. können Studierende in den Beruf einsteigen, indem sie sich für das notwendige praktische Training bewerben. Viele Studierende entscheiden sich jedoch für einen weiteren Abschluss, einen LL.M., um sich weiter in einem Bereich des Rechts zu spezialisieren.

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